VERWALTUNGS-STRAFEN ABARBEITEN statt ABSITZEN
Viele Verwaltungsstrafen greifen in die persönliche Freiheit des Einzelnen ein, obwohl keine Schädigung
Dritter entstanden ist (opfer- und schadenlose Vergehen). Diese Übergriffe des Staates sind abzuschaffen. In berechtigten Fällen (Opfer oder Schaden) geht abarbeiten vor
absitzen.
FORDERUNG:
Für eine bestimmte Auswahl an Verwaltungsvergehen, z.B. Parken, gewerbliche Verfehlungen, soll für die Beschuldigten die Möglichkeit bestehen, nach Rechtskraft darüber zu entscheiden, ob das
Vergehen durch Zahlung einer Geldbuße, Fußfessel oder durch da Abarbeiten eines Sozialdienstes getilgt wird.
BEGRÜNDUNG:
Der Verwaltungsaufwand wird wesentlich vereinfacht und beschleunigt. Durch Inanspruchnahme von Fußfessel oder sozialer
Hilfsdienste trägt der Täter weiterhin seinen gesellschaftlichen Anteil mittels Steuerbeiträge, bzw. Sozialarbeit.
Gefängnisse für Verbrecher, anstatt für Falschparker oder Hundekot-Nichtwegräumer!
DENK DICH FREI !